Achtung: Für Erbfälle ab dem 16. September 2026 gilt in Griechenland neues Recht!
Für Erbfälle ab dem 16. September 2026 ist die gesetzliche Erbfolge durch die griechische Erbrechtsreform 2026 grundlegend neu geregelt worden. Eine ausführliche Darstellung der neuen gesetzlichen Erbfolge und der weiteren Änderungen des Erbrechts finden Sie in der Griechischen Erbrechtsreform 2026 – Gesetz 5303/2026.
Die folgenden Ausführungen beschreiben die bisherige Rechtslage und gelten für Erbfälle, bei denen der Erblasser vor dem 16. September 2026 verstorben ist.
Wer nach griechischem Recht Erbe wird hängt – wie nach deutschem Recht – davon ab, ob der Erblasser eine wirksame Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) getroffen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Wenn ein wirksames Testament vorliegt, schließen die dort getroffenen Regelungen die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich aus. Im Einzelfall sind aber viele Konstellationen denkbar, in denen trotz testamentarischer Verfügung ganz oder teilweise die gesetzliche Erbfolge hinsichtlich der Fragen nach den Erben oder den jeweiligen Erbteilen gelten kann.
Beispielsweise bei nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit eines Testaments („Anfechtung“) oder wenn einem pflichtteilsberechtigten Erben durch testamentarische Verfügung gar nichts oder weniger als der Pflichtteil zukommen soll.
