Griechenland hat sein Erbrecht mit dem Gesetz Ν 5303/2026 zum ersten Mal seit 1946 grundlegend neu geordnet. Das gesamte Fünfte Buch des Zivilgesetzbuches wurde ersetzt. Für Erbfälle ab dem 16. September 2026 gilt neues Recht — mit einem Pflichtteil, der nur noch Geld gewährt, mit Erbvertrag und Erbverzicht, die es bisher nicht gab, und mit einer Erbenhaftung, die von Gesetzes wegen auf den Nachlass beschränkt ist.
Was sich ändert, in zwei Stufen: zunächst die zehn wichtigsten Neuerungen in kurzer Form, danach alle Reformbereiche im Einzelnen — vom Testamentsrecht über die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil bis zum Übergangsrecht -> Reform des griechischen Erbrechts
