Griechenland hat sein Erbrecht mit dem Gesetz Ν 5303/2026 zum ersten Mal seit 1946 grundlegend neu geordnet. Das gesamte Fünfte Buch des Zivilgesetzbuches wurde ersetzt. Für Erbfälle ab dem 16. September 2026 gilt neues Recht — mit einem Pflichtteil, der nur noch Geld gewährt, mit Erbvertrag und Erbverzicht, die es bisher nicht gab, und mit einer Erbenhaftung, die von Gesetzes wegen auf den Nachlass beschränkt ist.
Was sich ändert, in zwei Stufen: zunächst die zehn wichtigsten Neuerungen in kurzer Form, danach alle Reformbereiche im Einzelnen — vom Testamentsrecht über die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil bis zum Übergangsrecht -> Reform des griechischen Erbrechts
Welcher Ausgangswert gilt für mein Haus in Griechenland?
Immobilie in Griechenland – Übersetzung des Anmeldeformulars für das Katasteramt
Wer in Griechenland Immobilieneigentum besitzt, hatte entweder schon mit dem Katasteramt zu tun, oder wird demnächst damit zu tun bekommen. Seit 1995 wird versucht, ein flächendeckendes Kataster einzuführen, also die katastermäßige Erfassung aller Grundstücke und Immobilien. In letzter Zeit geht es damit voran. Konkret fällt eine Region nach der anderen in das entsprechende Verfahren. Mit Beginn des Verfahrens entstehen Meldepflichten, Immobilieneigentum und vergleichbare Rechte müssen angemeldet werden. Die Anmeldung kann online oder schriftlich mit einem dafür angebotenen Formular durchgeführt werden. Beide Verfahren stehen nur in griechischer Sprache zur Verfügung.
Mehr dazu und die Übersetzung des Anmeldeformulars als Ausfüllhilfe finden Sie hier.

