Steuerfreigrenze pro Elternteil oder pro Schenkendem soll von 150.000 auf 800.000,- € erhöht werden!
Kyriakos Mitsotakis, der Ministerpräsident Griechenlands, hatte es auf der 85ten Internationalen Messe in Thessaloniki angekündigt, jetzt wurde es durch den Stellvertretenden Finanzminister Vesyropoulos in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 13.09.2021 bestätigt:
Ab 01.10.2021 sollen die Schenkungssteuer und zahlreiche Unternehmenssteuern in Griechenland ganz erheblich gesenkt werden.
Die Pressemitteilung im Original: hier.
Das ist geplant und angekündigt:
Dauerhafte Senkung des Steuersatzes für juristische Personen von 24 % auf 22 %.
Nachdem der Steuersatz für juristische Personen im Jahr 2019 von 28% auf 24% gesenkt wurde, soll dieser nun dauerhaft auf 22% gesenkt werden.
Vollständige Abschreibung / Ausgabenberücksichtigung bei Investition.
Investitionen zur Entwicklung in Bereichen der ökologischen Wirtschaft, der Energie und der Digitalisierung sollen vom Bruttoeinkommen zum Zeitpunkt ihres Anfalls abgezogen werden können, wobei der berücksichtigungsfähige Satz auf bis zu 100 % erhöht werden soll.
Senkung der Steuer auf Kapitalkonzentration für Unternehmen
Ab dem 1. Oktober 2021 soll die sogenannte Steuer auf Kapitalkonzentration für Unternehmen um 50 % gesenkt werden. Es handelt sich um eine Maßnahme, die allen Unternehmen zugutekommen soll.
Steuererleichterung für Unternehmenszusammenschlüsse / Fusionen
Fusionierende Unternehmen sollen in den Genuss einer Steuererleichterung von 30 % pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren kommen. Auch Einzelunternehmer/innen sollen im Fall des Zusammenschlusses durch Gründung einer neuen juristischen Person die gleiche Steuererleichterung in Anspruch nehmen können.
Steuerfreigrenze für Schenkungen rauf auf 800.000,-€ !
Ab dem 01.10.2021 soll die Freigrenze für Schenkungen oder für sogenannte „Elternschenkungen“ an Verwandte der sogenannten ersten Kategorie pro Elternteil oder pro Schenkendem auf 800.000 Euro erhöht werden.
Zu dieser sogenannten ersten Kategorie gehören der Ehepartner, der Lebenspartner, die Kinder, die Enkelkinder und die Eltern. Die neue Freigrenze soll für bewegliches Vermögen (Geld, Aktien etc., das ist neu, hier gab es bislang gar keinen Freibetrag!) und unbewegliches Vermögen (Immobilien) gleichermaßen gelten.
Bislang ist bei Schenkungen von Geldbeträgen von Eltern an Kinder etc. ab dem ersten Euro ein Steuersatz von 10 % fällig. Für Elternschenkungen von Immobilien war bislang ein Wert von 150 000 EUR steuerfrei. Ab 150.000 und bis zu einem Wert von 300.000 Euro ist eine Steuer von 1 % vorgesehen. Für Werte zwischen 300.000 und 600.000 Euro ist eine Steuer von 5 % vorgesehen, für Beträge über 600.000 Euro liegt die Steuer bei 10 %.
Zukünftig soll hier ein einheitlicher Steuerfreibetrag von 800.000,- EUR gelten.
Unter anderem folgende Berechnungsbeispiele sind in der Pressemitteilung zu finden:
- Die Schenkung einer Immobilie vom Großvater an den Enkel mit einem Wert von 600.000 Euro unterliegt derzeit einer Steuer von 16.500 Euro. Ab dem 01.10.2021 soll diese Schenkung steuerfrei sein.
- Eine Geldschenkung der Eltern an ihr Kind in Höhe von 200.000 Euro unterliegt derzeit einer Steuer von 20.000 Euro. Ab dem 01.10.2021 soll diese Schenkung steuerfrei sein.
Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Höhe die angekündigten Steuererleichterungen tatsächlich Gesetz werden. Weiter bleibt abzuwarten, ob und in welcher Höhe die nun angekündigten Steuerermäßigungen durch eine Anpassung der sogenannten Einheitswerte (Steuerwerte der Immobilien) verwässert werden und ob und in welcher Höhe den hier angekündigten Steuerermäßigungen eine Erhöhung der Grundsteuer (E.N.F.I.A.) entgegenstehen wird. In beiden Bereichen sind Neuregelungen geplant.