Welche Fristen sind bei einem Erbfall nach griechischem Recht zu beachten?

Achtung: Für Erbfälle ab dem 16. September 2026 gilt in Griechenland neues Recht!

(Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht erschöpfend und können eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ausdrücklich nicht ersetzen, für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keinerlei Haftung übernommen werden.)

Für Erbfälle ab dem 16. September 2026 gilt das neu gefasste griechische Erbrecht. Dies betrifft auch einzelne der nachfolgend behandelten Fristen, insbesondere die Frist für die Erbausschlagung und Fristen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Die Einzelheiten der neuen Rechtslage finden Sie in der Griechischen Erbrechtsreform 2026 – Gesetz 5303/2026.

Die nachfolgenden Darstellungen der bisherigen Rechtslage beziehen sich auf Erbfälle, bei denen der Erblasser vor dem 16. September 2026 verstorben ist.

Die praxisrelevantesten Fristen bei einem Erbfall nach griechischem Recht oder mit Bezug zu Griechenland sind die

Frist für die Erklärung der Erbschaftssteuer, die
Frist für eine „Testamentsanfechtung“ (Feststellung der Unwirksamkeit) und die
Frist für die Erbausschlagung.

Daneben können noch andere Fristen zu beachten sein, beispielsweise die zur Kündigung einer Mietwohnung des Erblassers oder die Frist zur Klageerhebung durch die Erben gegen den Empfänger einer Schenkung des Erblassers.