Wann beginnt der Fristlauf für die Erklärung der Erbschaftssteuer nach griechischem Recht?

Der Fristlauf für die Erklärung der Erbschaftssteuer beginnt

  • am Tag des Erbfalls oder
  • am Tag der Veröffentlichung des Testaments (wenn es eines gibt) oder
  • am Tag der Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung, mit welcher der Erblasser als verschollen erklärt wird oder
  • mit dem Tod desjenigen, der verpflichtet war, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben, wenn dieser keine Erklärung abgegeben hat oder
  • mit der Berufung eines Nachlasspflegers, eines Nachlassverwalters oder eines Insolvenzverwalters oder
  • im Fall der Anerkennung durch die Erben eines der Nachlasspflege unterstellten Erbes.